Die Abgabe der Kitten erfolgt frühestens ab der vollendeten 14. Lebenswoche und bei Bedarf bleiben die Kitten auch länger, je nachdem wie weit sie entwickelt sind.  

Reservierungen werden nur mit einer  Anzahlung von 500€  entgegen genommen. 



Welpenpaket besteht aus:

  • Stammbaum vom 1.DEKZV 
  • Gesundheitszeugnis
  • Impfpass inkl Chipnummer
  • Futter
  • Spielzeug
  • gewohnte Decke


Was ist weiter zu beachten ?


Wir wünschen eine ausführliche Vorstellung der  zukünftigen Besitzer, Ihre Wünsche sowie eure Ansprüche an die Katze. Nur so können wir uns ziemlich sicher sein, dass unsere Katze die Richtige für euch ist. Es sollte auch das Wissen darüber vorhanden sein, ob eine Allergie vorliegt und eine Betreuung im Urlaub gewährleistet ist.

Was mir wirklich sehr am Herzen liegt ist das Futter für Katzen. Informiert euch was sie wirklich brauchen und nicht was der Mainstream gerade für Hip hält. 

Katzen brauchen unbedingt eine artgerechte Fütterung!!! 

Kein Zucker , sehr hoher Fleischanteil etc.. Nur so habt ihr bis ins hohe Alter eine gesunde Katze. Wir füttern rohe Küken gewolft sowie MjAMjAM. 


Ich werde immer wieder gefragt, ob die Katzen Freigang haben dürfen. Im Sinne der artgerechten Katzenhaltung befürworte ich das auf jeden Fall !!! Voraussetzung dafür ist natürlich eure Wohnsituation. 


Zum Thema Kastration sind wir absolut von einer Frühkastration überzeugt, da die Kitten diese viel besser vertragen und wir Schwarzzucht unbedingt verhindern möchten.

Hier ein Auszug aus dem Tierschutzgesetz.:

§ 6 TierSchG


Nach Absatz 1 dieser Vorschrift ist das vollständige oder teilweise Amputieren von Körperteilen oder das vollständige oder teilweise Entnehmen oder Zerstören von Organen eines Wirbeltieres verboten. Jedoch gilt das Verbot nicht, wenn der Eingriff im Einzelfall nach tierärztlicher Indikation geboten ist (§ 6 Abs. 1 Nr. 1a) bzw. zur Verhinderung der unkontrollierten Fortpflanzung oder - soweit tierärztliche Bedenken nicht entgegenstehen - zur weiteren Nutzung oder Haltung des Tieres eine Unfruchtbarmachung vorgenommen wird (§ 6 Abs. 1 Nr.5).



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